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Export Krokodillederarmbänder

Wussten Sie schon, dass viele der angebotenen Reisegeschenke dem "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (CITES), unterliegen, das den Handel mit gefährdeten Arten regle, erklärte Jahrl. Hunderte Millionen geschützter Arten würden jedes Jahr weltweit gehandelt, davon ungefähr ein Viertel illegal. Und das obwohl fehlende Bescheinigungen oder Schmuggel mit Geldstrafen bis zu 36.336 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet würden. 

Krokodillederambänder unterliegen dem Artenschutzgesetz und sind somit genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt das Bundesamt für Naturschutz nach Überprüfung des jeweiligen Armbands. Jedes dieser Armbänder trägt eine Cites-Fahne mit den Produktionsnummern des Herstellers, was nur bestätigt dass die Tiere aus einer Zucht stammen und keine Wildtiere sind. Dies ist allerdigns weder eine Ausfuhrgenehmigung noch eine Wiederausfuhrgenehmigung. Der Versand und Import darf nur durch beim Bundesamt registrierte Händler durchgeführt werden. Privatpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Merkblatt über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten